Mittwoch, 26. Januar 2011Wenn doch alle Truckstopps einen solchen Cappuccinoanbieten würden, und das für 1, 20 Euro.... getrunken kürzlich bei einem Tankstopp an einer italienischen Autostrada Gaststätte bei Carrara. Was sind Eure Erfahrungen mit Fernfahrertruckstopps? Gibt´s private Empfehlungen für die Kollegen? Dann lasst mal hören, wir sind alle dankbar, ja überglücklich, wenn dazu noch ein ordentlicher Stellplatz für die Nacht herausspringen sollte. Aber das bleibt ja wohl eher ein Traum... ![]() So sollte ein Café auf der Strasse aussehen...
Mittwoch, 26. Januar 2011Interessantes von der Strasse; bitte diskutiert mit...Hier sollen künftig in lockerer Reihenfolge Beiträge erscheinen, die alle Trucker interessieren dürften:Z.B. die neue FahrzeitVO für Berufskraftfahrer. Berichtet doch mal, was Euch da so auf den Nägeln brennt... Auch jedes andere Thema aus dem Alltag eines LKW Fahrers ist interessant. Z. B. wie steht Ihr zum Überholen? Wie lang sollte der Überholvorgang eines LKW Eurer Meinung nach dauern? Hier ein interessanter Artikel aus der FAZ, dessen Inhalt ich voll inhaltlich unterstütze: Überholverbot für LKW´s ? Was sagt Ihr dazu? Die neuen EG Lenkzeiten 07-07-21 Lenkzeitregelung-neu.doc Mittwoch, 26. Januar 2011Und hier jetzt etwas für lange Nachtfahrten...Mittwoch, 26. Januar 2011www.truckers-paradise.deBeim Economy- Fahrtraining bei SCANIA Beers in Düren Ich Ihnen, ich nenne sie alle bewusst noch stolz und altmodisch "die Könige der Landstrasse", soll diese Seite Raum geben für einen hoffentlich lebendigen Erfahrungsaustausch. Insoweit bitte ich Euch auch um Themen, die allen auf den Nägeln brennen. Einige habe ich auf meiner kleinen privaten homepage www.truckers-paradise.de schon selbst angesprochen. Und wenn ich auch manchmal etwas zu romantisch argumentiere: Glaubt´ mir, ich kenne Euren Beruf aus langer Erfahrung genau mit all seinen kleinen und großen Sorgen, dafür bin schon als Student im Fernverkehr gefahren und habe im späteren Berufsleben nie die Bodenhaftung verloren und bin im Fernverkehrs Lkw noch heute hin und wieder unterwegs, um die Probleme hautnah und lebensecht aufzugreifen und wo es immer geht, auch öffentlich zu machen. Ich habe aber auch in den vergangenen 35 Jahren tolle Typen kennengelernt, die nicht viel reden, aber dafür um so verantwortungsbewusster handeln, ihren Beruf noch immer "lieben", von ihren Chefs geachtet und auch einigermassen redlich bezahlt werden und über viele Jahre ihrer Firma die Treue halten. Ihnen gebührt mein Dank für den verantwortungsvollen Umgang mit dem Truck. Endlich einmal rauskommen aus der negativen Ecke des Berufskraftfahrers, aufmerksam machen auf die grosse Verantwortung, die Ihr tragt und deutlich machen, was passiert, wenn ihr alle auch mal nur für einen Tag nicht fahren würdet: Das absolute Chaos! Stillstand des gesamten Wirtschaftslebens! Das wird in Zukunft mein Anliegen sein...aber dafür brauche ich auch Eure Hilfe: Nennt die Dinge beim Namen, die Euch ganz konkret stören; ich will dann sehen, was ich aus meiner Sicht tun kann, um die Dinge anzupacken, zumindest aber "öffentlich" zu nennen, auch wenn ich sie alleine wohl kaum ändern kann Hier ist eine kleine Auswahl von tollen Typen, die ich getroffen habe auf meinen letzten eigenen Fahrten: Frauen sind nicht selten in schweren Trucks wochenlang unterwegs....und werden von den Kollegen hoch geachtet Habt Ihr eigene gute Foto´s, die hier veröffentlicht werden sollen? Mittwoch, 26. Januar 2011Truck NewsFahrsicherheitstraining bei SCANIA.pdfEin sehr interessantes und lehrreiches Angebot hatte man mir hier gemacht. Es hat mir in meiner aktiven beruflichen Zeit sehr geholfen, die Probleme der LKW-Fahrer besser zu verstehen. Nochmals Danke! Ich persönlich kann dieses Training bei Scania nur wärmestens empfehlen, denn es erhöht die Sicherheit auf unseren Strassen beträchtlich, und zwar auch für PKW Fahrer...warum?Es wäre m. E. sehr wünschenswert, wenn in den deutschen Fahrschulen während der Ausbildung auch für PKW Fahrer wenigstens ein Tag vorgesehen würde, an diesem Sicherheitstraining teilzunehmen, um aus der "erhobenen" Sicht eines LKW Fahrerhauses den regen Verkehrsablauf "unter sich" zu beobachten. Der Führerscheininhaber der Klasse III - alt - würde im Alltag sicher sehr viel nachsichtiger und höflicher - schon aus Gründen der eigenen Sicherheit - mit unseren Truckern umgehen.Die Verkehrsanwälte selbst halten einen Show-Truck vor, um auf die besonderen Bedingungen des LKW Verkehrs aufmerksam zu machen Mittwoch, 26. Januar 2011Wichtige Vorschriften für LKW FahrerLink im Internet BAG, Arbeitszeitvorschriften u.a.
Gemäß den Vorschriften der Europäischen Union (EU) und dem europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) gelten folgende Bestimmungen:
3. Was ist unter den Begriff "Lenkzeit", "Lenkzeitunterbrechung" und "Ruhezeit" zu verstehen? Als Lenkzeit gelten solche Zeiten, die tatsächlich mit Fahrertätigkeit zugebracht werden. Zur Lenkzeit gehört auch das vorübergehende Stehen des Fahrzeugs, wenn dies nach allgemeiner Anschauung zum Fahrvorgang gehört. So ist die Zeit für einen verkehrsbedingten Aufenthalt an Ampeln, an Bahnschranken, an Kreuzungen, in Staus oder an der Grenze der Lenkzeit zuzurechnen. Hingegen gehören Fahrpausen, auch von weniger als 15 Minuten, dann nicht zur Lenkzeit, wenn sie aus anderen als den vorgenannten Gründen stattfinden und der Fahrer dabei seinen Platz am Lenkrad verlassen kann. Lenkzeitunterbrechungen dürfen innerhalb der vorgesehenen 4,5 Stunden Lenkzeit oder unmittelbar danach erfolgen. Während einer Lenkzeitunterbrechung darf der Fahrer keine anderen Arbeiten (z.B. Be- oder Entladetätigkeiten, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten) ausführen. Dagegen zählen Wartezeiten als Lenkzeitunterbrechung, sofern sie nach allgemeiner Verkehrsanschauung nicht dem Fahrvorgang zuzurechnen sind. Hierzu können beispielsweise Wartezeiten bei der Grenzabfertigung oder beim Be- oder Entladen des Fahrzeugs gerechnet werden. Das gleiche gilt für die Zeiten auf dem Beifahrersitz oder in der Schlafkabine im fahrenden Fahrzeug sowie auf Fähr- und Eisenbahnfahrten. Ruhezeit ist jeder ununterbrochene Zeitraum von mindestens einer Stunde, in der der Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann. Keine Ruhezeiten sind Zeiten der Arbeit oder Arbeitsbereitschaft sowie die im fahrenden Fahrzeug verbrachten Kabinenzeiten. Die tägliche Ruhezeit kann jedoch im Fahrzeug verbracht werden, sofern es mit einer Schlafkabine ausgestattet ist und nicht fährt. Eine Besonderheit gilt für Fahrer eines Fahrzeugs, das im kombinierten Verkehr mit einem Fährschiff oder mit der Eisenbahn befördert wird. Seine tägliche Ruhezeit darf einmal unterbrochen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die tägliche Ruhezeit erhöht sich bei dieser Unterbrechung um 2 Stunden (Art. 9 VO (EWG) Nr. 3820/85).
6. Welche Pflichten hat der Fahrer, welche der Unternehmer bei der Benutzung des Kontrollgerätes? Pflichten des Fahrers :
Die Schaltvorrichtung des Kontrollgerätes muss vom Fahrer so betätigt werden, dass die Lenkzeit, die sonstige Arbeitszeit, die Bereitschaftszeit und die Arbeitszeitunterbrechung getrennt und unterscheidbar unter dem jeweiligen Symbol aufgezeichnet werden. Neben den vom Kontrollgerät aufgezeichneten Lenk- und Ruhezeiten sind alle sonstigen Arbeitszeiten, die außerhalb des Kraftfahrzeuges verrichtet werden, handschriftlich in das Schaublatt einzutragen. Als "sonstige Arbeitszeit" gilt auch die Zeit, die der Fahrer für die Anreise benötigt, um ein mit einem Kontrollgerät ausgestattetes Fahrzeug zu übernehmen, dass sich nicht am Wohnort des Fahrers oder der Hauptniederlassung des Arbeitgebers befindet. Der Hauptniederlassung gleichgestellt ist die Zweigniederlassung eines überregional tätigen Unternehmens. Ferner gilt die Zeit als "sonstige Arbeitszeit", die der Fahrer vor Übernahme eines mit einem EG-Kontrollgerät ausgestatteten Fahrzeugs damit verbringt, Fahrzeuge zu lenken, die nicht mit einem EG-Kontrollgerät ausgestattet sein müssen.
7. Wann ist die Mitführung einer Bescheinigung über arbeitsfreie Tage erforderlich? Grundsätzlich muss der Fahrer die Schaublätter für die laufende Woche sowie das Schaublatt für den letzten Tag der vorangegangenen Woche, an dem er gefahren ist, mitführen.
Die Fahrpersonalvorschriften gelten grundsätzlich für alle Beförderungen mit Fahrzeugen, die dem Gütertransport dienen, auf öffentlichen Straßen gelenkt werden und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 Tonnen übersteigen.
Gesamter link im Internet: http://www.bag.bund.de/default.htm?/fp/fp_faq.htm
Mittwoch, 26. Januar 2011In Amerika ist alles anders....Die US Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer weichen stark vorn unseren ab. Wer Interesse hat, diese zu erfahren, die auch noch von Staat zu Staat verschieden sein können, sollte sich an mich wenden Klaas Phone: 0049 228 9663033 Mittwoch, 26. Januar 2011Wichtige links für Truckerhttp://de.wikipedia.org/wiki/Lenk-_und_Ruhezeiten Hier findet hier Ihr eine gute Übersicht über den aktuellen Stand der vorschriften. Bei Fragen zum Verständnis bitte ich um eine Meldung per Mail. Klaas.Behrens@gmx.de. Wir finden dann sicher eine Lösung für Euer Problem. Mittwoch, 26. Januar 2011Bilder, die nach Bedarf ergänzt werden von mirHier folgen ein paar persönliche Fotos von meinen Reisen und Truckerfestivals:
Freitag, 23. November 2007Truck Festival am Ring 07/2006Freitag, 25. Mai 2007Die Weite der USAEin Tripp durch die USA ist ein ganz besonderes Erlebnis, Siehe hierzu u.a. weitere eindrucksvolle Bilder auf meiner privaten Homepage www.truckers-paradise.de Hier nur ein paar erste Impressionen: Diese Anlagen finden sich auf allen großen US Truckstopps. Einmal tanken, anschliessend Baden in "Marmor" und Wäsche waschen...umsonst.... oder weiter bei www.truckers-paradise.de nachschauen. Hier dann den link "News" und "USA" wählen....Viel Spass. Ich freue mich auf Eure Reaktion...
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